Auszug aus der Kirchengemeindeordnung der Nordkirche, § 19:

Aufgaben des Kirchengemeinderates

Der Kirchengemeinderat trägt Sorge dafür, dass
  1. das Evangelium der Schrift und dem Bekenntnis gemäß verkündigt wird;
  2. diese Botschaft auf vielfältige und einladende Weise erfahrbar werden kann und im Leben der Kirchengemeinde und ihrer Glieder immer wieder neu Gestalt gewinnt;
  3. die Kirchengemeinde ihren öffentlichen Auftrag in der Gesellschaft und ihren Dienst in Diakonie, Mission und Ökumene sowie Bildung wahrnimmt;
  4. der Friede in der Kirchengemeinde gewahrt und die Gemeinschaft der Kirche Jesu Christi gestärkt wird.

Kontakt:

2. Vorsitzender: Toni Brüggert 0173-566 59 07

Sitzung: in der Regel 1x monatlich an einem Dienstagabend

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